Gutachten
Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine unabhängige, sachkundige Begutachtung von Computer- und Bürosystemtechnik für Gerichte, Unternehmen, Versicherungen und Versicherungsnehmer.
Gerichtsgutachten
Als EDV-Sachverständiger erstelle ich im Auftrag von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden.
Privatgutachten
Privatgutachten unterteilt man in die beiden Teilbereiche - den streitbaren und den nicht streitbaren Bereich. Zu den nicht streitbaren Angelegenheiten gehören Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadens- und Mängelregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Sie können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt, werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt.
Wertgutachten
Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer technischen Anlage (EDV-System, Rechenzentrum). Sie werden meist aufgrund von Unternehmensübergängen, Kauf/Verkauf, Erbschaften, Insolvenzen usw. in Auftrag gegeben. Ich erstelle Wertgutachten als freier Sachverständiger.
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